Geschätzte Eltern
Ergänzend zu den Massnahmen des Bundes hat der Luzerner Regierungsrat heute folgende Massnahmen für die Schulen beschlossen. Wir bitten Sie, folgende Regelungen zu Kenntnis zu nehmen.
Maskenpflicht ab 1. Primarklasse
Bereits ab kommender Woche gilt die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 1. Primarklasse. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Lernenden in der Basisstufe, auch für die Kindergartenkinder gilt keine Maskenpflicht. Die Massnahme ist eine Reaktion auf die erneut gestiegenen Fallzahlen resp. Klassenquarantänen in den Schulen. In der Schule stehen Hygienemasken für die Kinder zur Verfügung.
Ausweitung der Reihentests auf die Primarschulen
Ab neuem Jahr werden die bisher in der Sekundarschule durchgeführten wöchentlichen Testungen auf die Primarschulen ausgeweitet. Für die Schülerinnen und Schüler und auch für die Lehrpersonen ist die Teilnahme freiwillig. Organisatorische Informationen und Briefe zum Einholen Ihres Einverständnisses für die Testungen und folgen zu gegebener Zeit. Es werden bei den Kindern keine Testungen ohne Einverständnis der Eltern durchgeführt. Aktuell werden die Laborkapazitäten weiter ausgebaut und organisatorische Fragen geklärt, damit das erhöhte Testvolumen ab Januar 2022 bewältigt werden kann.
Wir bedauern, Ihnen diese Verschärfungen, insbesondere die Ausweitung der Maskenpflicht, derart kurzfristig kommunizieren zu müssen. Das Rahmenschutzkonzept Volksschulen und die Rubrik «Häufige Fragen» werden zu Beginn der nächsten Woche in angepasster Form zur Verfügung stehen (vgl.https://volksschulbildung.lu.ch/coronavirus).
Wir danken Ihnen herzlich für die Hilfe und Kooperation beim Umsetzen der geltenden Bestimmungen und wünschen allen Kindern, Jugendlichen, Eltern und Mitarbeitenden an unserer Schule eine gesunde und stimmungsvolle Adventszeit – auch mit den Einschränkungen, die das Zusammensein schwieriger machen.
Freundliche Grüsse
Schulleitung Escholzmatt-Marbach
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Geschätzte Eltern
Die ersten Schulwochen zeigen eine zunehmende Anzahl positiver Fälle - auch bei Kindern und Jugendlichen. Diese haben im Kanton Luzern bereits zu Quarantäneanordnungen für zahlreiche Klassen geführt. Um den Schulbetrieb zu beruhigen, Klassenschliessungen möglichst zu vermeiden und den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten, hat der Regierungsrat nun gestern die vorübergehende Wiedereinführung der Maskentragpflicht an den Schulen beschlossen. Er hat dafür die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie angepasst.
Maskentragpflicht ab Montag, 6. September 2021
Ab kommendem Montag gilt für die Lernenden der 5. und 6. Primarklassen, die Lernenden der Sekundarschule, für alle Lehrpersonen sowie für alle Mitarbeitenden der Schulen und für externe Personen wieder eine generelle Maskentragpflicht in den Innenräumen der Schulen. Auch beim Singen und im Sportunterricht muss in Innenräumen wieder eine Maske getragen werden. Zudem sind Kontaktsportarten nicht mehr erlaubt. Die Maskentragpflicht gilt auch für geimpfte Personen, so wie dies im öffentlichen Verkehr der Fall ist.
Die allgemein gültigen Abstandsregeln von 1,5 Metern können und müssen während des Unterrichts zwischen den Schülerinnen und Schülern des Kindergartens und bis und mit 4. Primarklasse nicht eingehalten werden. Zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern dieser Klassen soll – wenn möglich – ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Da dies häufig nicht möglich ist, tragen alle Lehrpersonen Masken.
Auf dem Pausenplatz gilt keine Maskentragpflicht, die Abstände sollen möglichst eingehalten werden.
In freiwilligen klassenübergreifende Angeboten auf der Primarschule (z.B. Intermezzo, Religionsunterricht) gilt eine Maskentragepflicht ab der 1. Klasse.
Tagesstrukturen und Schulbusse
Da in den Betreuungselementen der Tagesstrukturen und beim Schüler*innentransport eine Durchmischung nicht vermieden werden kann, gilt in den Innenräumen sowie in den Bussen eine generelle Maskentragpflicht für alle Schüler*innen ab der 1. Klasse (Kindergartenkinder müssen keine Maske tragen) und die Erwachsenen.
Vorgehen bei Symptomen/einem Corona-Verdachtsfall
Lernende, welche die folgenden Krankheitssymptome aufweisen bleiben zu Hause, wenden sich an ihren Arzt und befolgen die ärztlichen Weisungen:
Fieber oder Fiebergefühl, Halsschmerzen, starker Husten, Kurzatmigkeit, Fehlen des Geruchs- oder Geschmackssinns. Lehrpersonen können Lernende mit den genannten Symptomen nach Hause schicken.
Für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen gibt es spezielle Hinweise und Empfehlungen für Eltern:https://volksschulbildung.lu.ch/coronavirus
Für Lernende des Zyklus 1 (Kindergarten, Basisstufe und 1./2. Klasse) orientieren wir uns an den Regeln von coronabambini, die Kriterien können in einem PDF heruntergeladen werden (auf Kriterien klicken).
Für Lernende des Zyklus 2 und 3 orientieren wir uns an den Angaben im Dokument «Krankheits- und Erkältungssymptome bei Jugendlichen der Sekundarschule» (https://bit.ly/3jGCKr1).
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und Ihre Mithilfe
Schulleitung Escholzmatt-Marbach
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Geschätzte Eltern
Die Dienststelle Volksschulbildung hat heute Lockerungen der Schutzmassnahmen ab kommenden Montag, 28. Juni 2021 bekannt gegeben.
Lockerung der Maskentragpflicht
Ab Montag, 28. Juni 2021, dürfen die Lehrpersonen aller Stufen und die Schüler/innen der Sekundarschule in den Schulzimmern und während des Sportunterrichts auf die Maske verzichten. Auch Chorsingen und Kontaktsportarten sind wieder ohne Maske möglich, es dürfen jedoch weiterhin keine Klassen bzw. Stufen (Sek) gemischt werden. Weiterhin Masken tragen müssen alle Lehrpersonen und die Sekundarschüler/innen in den öffentlich zugänglichen Innenräumen der Schulhäuser (z.B. Gänge). Externe bzw. Besucherinnen und Besucher ab 12 Jahren tragen im gesamten Schulhaus eine Maske.
Ausstellung Projektunterricht
Die Projektarbeiten dürfen unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes externen Personen (z.B. Eltern, Geschwister) präsentiert werden. Dabei ist die Anzahl der Besucher/innen auf 250 und aussen auf 500 Personen zu beschränken. Die Räumlichkeiten dürfen höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapazität belegt werden. Ab 12 Jahren müssen in Innenräumen Masken getragen und der Abstand muss eingehalten werden.
Wie die Durchführung an unserer Schule gestaltet wird, entnehmen Sie bitte auf unserer Webseite (https://www.schule-escholzmatt-marbach.ch).
Schnuppernachmittag am Montag, 5. Juli 2021
Die Schnuppernachmittage können grundsätzlich durchgeführt werden. Im Kindergarten, in der Basisstufe und in den Klassen der Primarschule werden einige zusätzliche organisatorische Massnahmen von den Lehrpersonen umgesetzt. Bei allfälligen Änderungen der bisherigen Angaben werden Sie nächste Woche über die Klassenlehrpersonen informiert.
Für die Sekundarschule gilt an diesem Nachmittag Maskentragepflicht für Lernende der künftigen 7. Klasse und Lehrpersonen. Das heisst, die Lernenden der aktuellen 6. Klasse tragen eine Maske.
Alle Besucher und Besucherinnen ab 12 Jahren tragen im gesamten Schulhaus eine Maske.
Testungen an der Sekundarschule
Die repetitiven Testungen in der Sekundarschule werden weitergeführt, voraussichtlich auch nach den Sommerferien.
Wir wünschen Ihnen ein erholsames Wochenende.
Freundliche Grüsse
Schulleitung Escholzmatt-Marbach
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SCHULLEITUNG ESCHOLZMATT-MARBACH
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Geschätzte Eltern
Nachfolgende Informationen sind heute von der DVS an uns weitergegeben worden:
Der Kanton Luzern hebt die Maskentragpflicht für die Lernenden in der Primarschule nach Pfingsten auf. Dies geschieht aufgrund der generell sinkenden Fallzahlen und den angekündigten Lockerungen des Bundesrats.
Maskentragpflicht in den 5./6. Primarklassen fällt
Ab Dienstag, 25. Mai 2021 wird die Maskentragpflicht für die Lernenden in den 5./6. Primarklassen aufgehoben. Sollte in den nächsten Wochen die Zahl der in Quarantäne gesetzten Primarklassen wider Erwarten steigen, behält sich das Bildungs- und Kulturdepartement vor, die Maskentragpflicht wieder einzuführen. Weiterhin sollen Masken für Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen (für Heimweg oder Wartezeit) in den Schulzimmern zur Verfügung stehen.
Maskentragpflicht in der Sekundarschule wird vorerst beibehalten
Derzeit ist eine Aufhebung der Maskentragpflicht in der Sekundarschule im Kanton Luzern noch kein Thema. Im Gegensatz zur Primarschule wird in der Sekundarschule eher stufenübergreifend gearbeitet und für die unter 16-Jährigen ist das Impfen noch nicht möglich. Darum kann der Schutz der Lernenden und der Lehrpersonen derzeit nicht gelockert werden. Diese Haltung deckt sich auch mit derjenigen diverser anderer Kantone und entspricht den vom Bundesrat verfolgten massvollen Öffnungsschritten.
Maskentragpflicht für Lehrpersonen und externe Personen wird beibehalten
Alle Lehrpersonen tragen im Unterricht eine Maske. Für alle externen Personen ab 12 Jahren (Eltern, ältere Geschwister, Mitarbeitende von beauftragten Firmen etc.) gilt im Innern der Schulhäuser Maskentragpflicht.
Tagesstrukturen
Auch für die Tagesstrukturen (Mensa und Nachmittagsbetreuung) ist die Maskentragepflicht für die Lernenden der Primarschule aufgehoben. Die
Maskentragpflicht für das Personal und die Schüler/innen der Sekundarschule bleibt bestehen. Die Maske darf beim Essen abgelegt werden.
Schüler/innentransport
Da beim Schüler/innen-Transport weder der Abstand eingehalten noch eine Durchmischung vermieden werden kann, gilt in den von der Schule verantworteten Transporten eine generelle Maskentragpflicht für alle Schüler/innen (Ausnahme Kindergarten), wenn auch Sekundarschüler/innen mitfahren.
Herzlichen Dank für die Kenntnisnahme. Wir wünschen Ihnen gemütliche Pfingsttage, freundliche Grüsse
Schulleitung Escholzmatt-Marbach
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Geschätzte Eltern
Die Geschäftsleitung des Bildungs- und Kulturdepartements hat diese Woche über die Weiterführung der Massnahmen an den Schulen im Zusammenhang mit der Pandemie beraten. Falls es die aktuelle pandemische Lage erlaubt und der Bundesrat Mitte April Lockerungen zulässt, werden nach den Osterferien auch an den Schulen gewisse Schutzmassnahmen aufgehoben. Bei Lockerungen geht es vor allem darum, Schulveranstaltungen wie Exkursionen, eintägige Schulreisen und Projektwochen grundsätzlich wieder zu ermöglichen. Gewisse Einschränkungen werden jedoch weiterhin bestehen. Wir informieren Sie jeweils über Anpassungen in den Bestimmungen.
Auf Lockerungen vorerst verzichtet werden muss in folgenden Bereichen:
Klassenlager und mehrtägige Schulreisen
Die Durchführung von obligatorischen Lagern und weiteren Anlässen mit einer oder mehreren Übernachtungen ist bis Ende Schuljahr nicht gestattet.
Präventive Massentests
Das Bildungs- und Kulturdepartement plant, nach den Osterferien an den Luzerner Schulen ab der 7. Klasse wöchentlich präventive Massentests durchzuführen. Die Tests sind freiwillig. Sie werden im Schulzimmer mit Unterstützung der Lehrpersonen gemacht. Dabei kommen die anwenderfreundlichen PCR-Speicheltestszur Anwendung - also kein Abstrich des Nasen-Rachens. Genauere Informationen können wir ab ca. Mitte April an Sie weitergeben. Dann werden wir auch dieelterliche Einwilligung bei Ihnen einholen.
Ziel der regelmässigen Tests ist, die asymptomatischen Fälle unter den Schüler/innen und ihren Lehrpersonen möglichst früh zu erfassen und so eine Weiterverbreitung des Virus zu unterbinden. Gleichzeitig sollen grossflächige Quarantäne-Anordnungen für die Lernenden und die Lehrpersonen möglichst verhindert werden.
Über die geplanten Massentests wird die breite Bevölkerung heute Nachmittag via Medienmitteilung informiert.
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und wünschen Ihnen ein schönes und erholsames Wochenende.
Freundliche Grüsse
Schulleitung Escholzmatt-Marbach
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SCHULLEITUNG ESCHOLZMATT-MARBACH
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Geschätzte Eltern
Gerne geben wir Ihnen folgende Informationen der Dienststelle Volksschulbildung weiter:
Keine Verkürzung der Quarantäne an den Schulen
Kontakt- und Reisequarantänen dauern grundsätzlich 10 Tage. Gemäss BAG kann diese Dauer verkürzt werden, wenn man sich frühestens am 7. Tag der Quarantäne testen lässt (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest). Bei einem negativen Ergebnis kann die Quarantäne aufgehoben werden, jedoch ist man verpflichtet, bis zum 10. Tag eine Maske zu tragen und einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Da das Abstandhalten an den Schulen nicht möglich ist, kann die Dauer der Quarantäne an den Schulen weder für die Schülerinnen und Schüler noch für die Lehrpersonen verkürzt werden.
Neue Testkriterien für Kinder mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat per 24. März 2021 die Testkriterien für Kinder unter 12 Jahren angepasst. Neu werden Kinder ab 6 Jahren nach den gleichen Kriterien getestet wie Kinder über 12 Jahre bzw. wie Erwachsene. Eltern, deren Kinder Krankheits- und Erkältungssymptome haben, können sich auf www.coronabambini.ch über die vom BAG empfohlenen Abklärungsschritte informieren. Über diese Website des Inselspitals Bern kann in Erfahrung gebracht werden, ob ein Kind die Schule besuchen darf und ob allenfalls ein Covid-Test notwendig ist.
Freundliche Grüsse
Schulleitung Escholzmatt-Marbach
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SCHULLEITUNG ESCHOLZMATT-MARBACH
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Geschätzte Eltern
Ab nächsten Montag, 1. März 2021, werden in der Schule einige Lockerungen in Kraft treten, es gilt Folgendes:
Sportunterricht
Sportunterricht ist in der Sekundarschule wieder möglich, sowohl in der Turnhalle wie auch im Freien. Weiterhin untersagt bleiben in den Luzerner Schulen Kontaktsportarten wie Fussball, Basketball usw. In den Garderoben soll auf die Einhaltung der Abstände geachtet werden. Die Lockerungen im Freizeitsport (Vereine usw.) gehen weiter als im schulischen Sportunterricht. Die Unterschiede liegen darin begründet, dass Vereinstätigkeiten auf Freiwilligkeit beruhen, während der schulische Sportunterricht eine Pflichtveranstaltung darstellt.
Musikunterricht
Der Musikunterricht findet regulär statt. Für die Lehrpersonen und die Schüler/innen ab der 5. Primarklasse gilt auch beim Singen Maskentragpflicht.
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH)
Der praktische Hauswirtschaftsunterricht, also die Zubereitung von Essen, ist unter Einhaltung der Hygienemassnahmen wieder zugelassen.
Maskenpflicht
Die Regeln zur Maskentragpflicht bleiben wie bis anhin bestehen. Eine Lockerung ist frühestens Mitte März zu erwarten.
Freundliche Grüsse
Schulleitung Escholzmatt-Marbach
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Godi Studer, Schulleiter
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Geschätzte Eltern
Schweren Herzens mussten wir uns dazu entscheiden, die Projektwoche "Zirkus" mit dem Zirkus Balloni vom 17. bis 21. Mai 2021 um ein Jahr zu verschieben. Die Woche wird neu im Frühling 2022 stattfinden, der genaue Termin wird aktuell in Zusammenarbeit mit dem Zirkus Balloni gesucht. Auf Grund der Unsicherheit rund um die Pandemie verzichten wir in diesem Schuljahr ganz auf Projektwochen. Wir gehen davon aus, dass es vermutlich schon viel ist, wenn einzelne Anlässe wie ein Sporttag oder eine Schulreise durchgeführt werden können.
Unterricht nach den Fasnachtsferien
Im Moment kann nicht vorhergesagt werden, wie der Unterricht nach den Fasnachtsferien weitergeht. Die
Dienststelle Volksschulbildung schreibt, man möchte möglichst am Präsenzunterricht festhalten. Wir gehen also auch von einem normalen Start mit Präsenzunterricht am 22. Februar 2021 aus. Trotzdem
raten wir Ihnen, auch in den Ferien regelmässig Ihre E-Mails zu checken.
Geschätzte Eltern
Wir hoffen, Sie und Ihre Kinder konnten einige erholsame Ferientage geniessen. Schon bald geht es wieder los mit dem Unterricht. Die Situation bezüglich Coronapandemie ist momentan nicht stabil, auf Grund steigender Ansteckungszahlen können immer wieder Massnahmen angeordnet werden. Wir werden Sie bei Bedarf jeweils auf diesem Weg orientieren.
Im Moment werden die Massnahmen, wie sie vor den Sommerferien gegolten haben, weitergeführt. Auf folgende spezielle Regelungen möchten wir Sie besonders hinweisen:
Erster Schultag: Begleitung durch Eltern
Üblicherweise begleiten die Eltern ihre Kinder am ersten Schultag des Kindergartens oder der ersten Primarschule. Das ist auch möglich in Zeiten von Corona. Die Eltern müssen jedoch im Schulhaus eine Maske tragen.
Quarantänepflicht
Schüler/-innen, die ihre Ferien in Risikoländern verbracht haben, müssen nach ihrer Rückkehr zehn Tage in Quarantäne verbringen. Wenn davon die Unterrichtszeit betroffen ist, haben Schüler/-innen keinen Anspruch auf Fernunterricht. Die Eltern werden jedoch nicht gebüsst und im Zeugnis wird die Absenz als entschuldigt eingetragen.
Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko:
Abstandsregeln
Kinder bis 10 Jahre erkranken viel weniger häufig als Erwachsene und auch ab 10 Jahren ist das Erkrankungsrisiko tief. Im Altersfenster zwischen 10 und 19 Jahren nimmt die Erkrankungshäufigkeit kontinuierlich zu, bleibt aber niedrig. Aufgrund des kleinen Übertragungsrisikos können und müssen unter den Schülerinnen und Schülern die Abstandsregeln nicht eingehalten werden.
Zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern soll, wenn möglich ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Insbesondere im Kindergarten, in der 1. und 2. Primarklasse und der Basisstufe ist dies weniger nötig und möglich.
Handhygiene
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich beim Ankommen die Hände mit Seife waschen. Desinfektionsmittel sind für Kinder nicht empfohlen.
Masken
Im üblichen Schulsetting werden keine Masken getragen. Für Situationen, in denen zwischen Lehrpersonen und Lernenden der Abstand nicht eingehalten werden kann, stehen in der Schule Masken zur Verfügung. Die Lehrperson kann Lernende der Sekundarschule anweisen, eine Maske anzuziehen.
Im öffentlichen Verkehr herrscht eine Maskenpflicht ab 12 Jahren. Bei Schulklassen ab der 6. Primarklasse sollen auf einer Schulreise/Exkursion etc. im öffentliche Verkehr alle Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen, auch wenn noch nicht alle 12-jährig sind. Die Schule stellt für diese Situationen Masken zur Verfügung.
Achtung: Immer Hände waschen vor dem Anziehen der Maske!
Schülerinnen und Schüler
Gesunde Schülerinnen und Schüler, welche mit Personen mit Vorerkrankungen im gleichen Haushalt leben, müssen zur Schule kommen. Wenn es sich um Sekschülerinnen und -schüler handelt, soll diesen ermöglicht werden, im Schulzimmer Abstand zu halten. Schülerinnen und Schüler mit Erkrankungen befolgen wie üblich den ärztlichen Rat und bestätigen mit Arztzeugnis, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule kommen können.
Schülertransport
Da die Abstandsregeln unter Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht eingehalten werden müssen, ist auch der Schülertransport in der gewohnten Form möglich. Im öffentlichen Verkehr herrscht ab 12 Jahren Maskentragepflicht. Die Masken müssen selber organisiert und bezahlt werden.
Vorgehen bei Symptomen/einem Corona-Verdachtsfall
Personen (Schülerinnen und Schüler oder Schulpersonal), welche die folgenden Krankheitssymptome aufweisen:
- Fieber oder Fiebergefühl
- Halsschmerzen
- Husten
- Kurzatmigkeit
- Fehlen des Geruchs- oder Geschmackssinns
bleiben zu Hause, wenden sich an ihren Arzt und befolgen die ärztlichen Weisungen. Lehrpersonen können Lernende mit oben genannten Symptomen nach Hause schicken. Bei leichtem Schnupfen ohne Husten entscheiden die Eltern, allenfalls in Absprache mit dem Arzt, über den Schulbesuch. Diese Regelung gilt analog auch für das Schulpersonal.
Bis zu einem allfälligen Testergebnis bleibt einzig die getestete Person zu Hause (und nicht auch deren mögliche Kontakte).
Freundliche Grüsse
Schulleitung Escholzmatt-Marbach
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Schulleitung Escholzmatt-Marbach
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Stand 1. Mai, 13.33:
Das Wichtigste zuerst: Wir werden in unseren Schulhäusern das Schutzkonzept des Kantons vollständig umsetzen. Und wir freuen uns auf den "normalen" Schulunterricht, auf das Arbeiten mit ihren Kindern. Das ist das, was wir gerne machen!
Wir denken, dass die anfängliche Unsicherheit und die Fragen sich bald nach dem Start auflösen werden. Selbstverständlich stehen wir für Fragen zur Verfügung.
Die Dienststelle Volksschulbildung hat gestern die Richtlinien zur Wiederaufnahme von Präsenzunterricht per 11. Mai 2020 bekannt gegeben.
Deshalb gilt für unsere Schule Folgendes:
Abstandsregeln:
Lehrpersonen ab der 3. Klasse halten wenn möglich einen Abstand von 2 Meter zu den Lernenden ein. Im Kindergarten, in der 1. und 2. Primarklasse und der Basisstufe ist dies weniger nötig und möglich. Eine Bodenmarkierung z.B. mit Malerband rund um das Lehrerpult kann hierbei hilfreich sein, die Lehrpersonen müssen des gewünschte Verhalten der L im Unterricht definieren. Unter den Schülerinnen und Schülern können und müssen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden.
Hygienemassnahmen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich beim Ankommen die Hände mit Seife waschen, Desinfektionsmittel sind für Kinder nicht zu empfehlen. An unserer Schule gibt es in jedem Schulzimmer die Möglichkeit, sich die Hände mit Flüssigseife zu waschen und mit Einweg-Trocknungstücher zu trocknen. Letztere werden durch die Lernenden häufig als Papiertaschentücher benutzt, dies ist allerdings nicht der Sinn. Wir bitten Sie deshalb, dass die Kinder eigene Taschentücher oder Papiertaschentücher dabei haben. Die Papiertaschentücher werden in der Schule auch in speziellen, gedeckten Behältern entsorgt.
In allen Eingangsbereichen, bei den Lehrerzimmer und den Schulbibliotheken werden Handdesinfektionsspender bereit gestellt. Diese sind vor allem für Lehrpersonen und andere Erwachsene gedacht. Trotzdem bitten wir die Erwachsenen, die Schulgebäude wenn möglich nicht zu betreten.
Türgriffe, Handläufe sowie Waschbecken werden mindestens einmal täglich durch die Hauswarte gereinigt. In jedem Schulzimmer werden durch die Hauswarte ausreichend Putzlappen zur Verfügung gestellt. Die Lehrpersonen sind verantwortlich, dass täglich einmal die Fenstergriffe und Pultoberflächen geputzt werden. Die Schulzimmer werden nach jeder Lektion gelüftet!
Masken: Im üblichen Schulsetting werden keine Masken getragen. Sollte ein Kind Anzeichen einer Erkrankung zeigen, sind aber in unmittelbarer Nähe genügend Masken vorhanden.
Spezialfragen zu einzelnen Fächern:
Hier gibt der Kanton lediglich zu zwei Schulfächern etwas vor, nämlich ...
... Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) / Hauswirtschaft: Der Unterricht findet ohne praktische Übungen bis zu den Sommerferien statt.
... Sportunterricht: Der Unterricht soll möglichst draussen stattfinden und es sollen möglichst nur Sportarten ohne engen interpersonellen Kontakt ausgeübt werden.
Mensa:
In Escholzmatt wird neu in drei Schichten gegessen:
11:35 - 12:00 Uhr KG - 7. Klasse
12:00 - 12:25 Uhr 8. Klasse
12:25 - 12:45 Uhr 9. Klasse
In Wiggen und in Marbach ändert sich am Ablauf während der Mittagsverpflegung nichts.
Schülertransport:
Da die Abstandsregeln unter Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht eingehalten werden müssen, ist auch der Schülertransport in der gewohnten Form möglich.
Elterngespräche:
Elterngespräche finden weiterhin in reduziertem Umfang und nach Möglichkeit telefonisch statt. Wenn Eltern und Lehrperson einverstanden sind, können sie unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auch vor Ort stattfinden.
Schulanlässe:
Das Klassenlager der 8. Klassen und der Abschlusstag der neunten Klasse (15. Juni 2020) finden nicht statt, ebenfalls sollen keine Exkursionen durchgeführt werden. Ob und wie Schulreisen durchgeführt werden ist aktuell noch offen. Sie und ihre Kinder werden zu einem späteren Zeitpunkt darüber orientiert. Ebenfalls noch offen ist die Durchführung (ob und falls ja wie) der Ausstellung für die Arbeiten zum Projektunterricht (ursprünglich auf den 4. Juni 2020 angesagt).
Bitte sprechen Sie Ihren Kindern zu, dass sich diese in der Schule nicht in Gefahr begeben und dass sie Vertrauen in sich selber haben sollen. Die Kinder wissen mittlerweile ja genau, wie sie Hände waschen sollen und dass sie z. B. das Trinken und Essen nicht mit ihren Kameraden teilen. Sie wissen, wie sie niesen oder husten müssen (Armbeuge).
Zum Schluss noch eine Aussage, welche sich aus unserer Sicht zu befolgen lohnt:
Christoph Berger, Kinderarzt und Leiter Infektiologie und Spitalhygiene Kinderspital Zürich auf die Frage in der Sendung 10vor10 vom 30. April 2020, wie man den Kindern die neue Situation in der Schule am besten erklären soll: "Man muss den Kindern sagen, die Schulen sind offen, gehe zur Schule, du kannst gehen, es ist richtig! Wenn du die wenigen Massnahmen wie z.B. Händewaschen einhältst, dann bleibst du gesund. Man muss keine Angst haben und man muss vor allem den Kindern nicht Angst machen! Man muss ihnen den Weg ebnen und mit ihnen den Weg gehen und dann kommt das gut!"
Stand 24. April, 12.33:
Mit dem heutigen Freitag gehen die Osterferien zu Ende, welche für alle unter diesen besonderen Umständen bestimmt speziell waren. Trotzdem hoffen wir, dass Sie und ihre Kinder die Ferien geniessen und sich etwas erholen konnten. Am kommenden Montag startet der Fernunterricht, welcher voraussichtlich bis am 8. Mai 2020 dauert (vorbehältlich Entscheid des Bundesrates vom 29. April 2020), bekanntlich mit dem Abholhalbtag.
Notebook
Die bei uns bestellten Notebooks der Schule werden am Montag jeweils dem ältesten Kind der Familie via Klassenlehrperson abgegeben.
Betreuungsangebot der Schule
Um Ihr Kind für ein Betreuungsangebot der Schule anzumelden, können Sie uns jeweils Vormittags zwischen 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr anrufen. Das Betreuungsangebot gilt für Kinder vom Kindergarten / Basisstufe bis zur sechsten Klasse.
Für Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter wenden Sie sich an die Gemeinde. Betroffene können sich direkt beim Sozialvorsteher Daniel Portmann telefonisch unter 041 487 70 03 melden (https://www.escholzmatt-marbach.ch/2020/03/18/coronavirus-betreuungsangebote-fuer-kinder/).
E-Mails der Schulleitung
Aufgrund der sich abzeichnenden Entspannung der Lage und der voraussichtlichen Wiederaufnahme des Schulbetriebes ab dem 11. Mai 2020 werden wir nur noch sporadisch per E-Mail informieren. So etwa, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben oder wichtige Informationen zum Schulstart mitzuteilen sind. Selbstverständlich ist das Büro der Schulleitung besetzt und Sie können sich bei Fragen oder Unklarheiten an uns wenden (Mail oder Telefon).
Häufige Fragen
Auf verschiedenen Webseiten sind FAQ aufgeschaltet, welche Antworten auf häufig gestellte Fragen liefern.
FAQ Volksschulbildung
https://volksschulbildung.lu.ch/coronavirus/haeufige_fragen_corona
Informationen Coronavirus Kanton Luzern
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und eine gute Zeit im Fernunterricht!
Stand 21. April, 12.33:
Die Lehrpersonen sind an der Planung für den Fernunterricht nach den Ferien. Dieser startet, wie bereits vor den Osterferien angekündigt, mit einem Abholhalbtag. Die Organisation des Halbtages vom 27. April 2020 sieht folgendermassen aus:
Es werden Zeitgefässe definiert, zu welchen Familien nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens bei der zuständigen KLP Material abholen können. Die Sicherheitsbestimmungen des BAG sind dabei einzuhalten (maximal 5 Personen im Raum, Abstand einhalten, keine Berührungen, regelmässig Hände waschen)!
Familienname A - F: 08:00 – 08:45 Uhr
Familienname G - M: 09:00 – 09:45 Uhr
Familienname N - S: 10:00 – 10:45 Uhr
Familienname T - Z: 11:00 – 11:45 Uhr
Wir erwarten, dass alle Lernenden bei der Klassenlehrperson im entsprechenden Zeitfenster vorbeigehen und Informationen und/oder Unterrichtsmaterial austauschen. Die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten ist je nach Stufe nicht zwingend erforderlich.
Mein Körper gehört mir
Die Veranstaltung "mein Körper gehört mir" wird auf Grund der aktuellen Situation abgesagt. Der Elternabend und die Ausstellungen finden also zwischen dem 4. Mai 2020 und dem 8. Mai 2020 nicht statt.
Unterricht ab 11. Mai 2020
Am 11. Mai 2020 sollen die Volksschulen wieder geöffnet werden. Den definitiven Entscheid wird der Bundesrat am 29. April 2020 fällen. Bis dahin können wir keine Auskunft darüber geben, wie die Wiedereröffnung der Schule im Detail aussehen wird.
Wir wünschen Ihnen bis dahin alles Gute!
Stand 8. April, 10.23:
Mit dem heutigen Tag geht der Fernunterricht vor den Osterferien zu Ende.
Betriebsferien der Schule vom 10. April - 19. April 2020
Während der ersten Ferienwoche macht die Schule Betriebsferien, d.h. dass die Lehrpersonen angehalten sind, eine Woche Ferien zu machen und somit nicht erreichbar sind.
Organisation Abholtag Montag, 27. April 2020
Bereits jetzt schon können wir Ihnen für Ihre Planung mitteilen, wie wir den Abholtag (Schulmaterial und Instruktionen von LP) vom Montag, 27. April 2020 organisieren, falls der Fernunterricht weitergeht. Es werden wie folgt Zeitgefässe definiert, zu welchen Familien nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens bei der zuständigen KLP Material abholen kann. Die Sicherheitsbestimmungen des BAG sind dabei einzuhalten!
Familienname A - F: 08:00 – 08:45 Uhr
Familienname G - M: 09:00 – 09:45 Uhr
Familienname N - S: 10:00 – 10:45 Uhr
Familienname T - Z: 11:00 – 11:45 Uhr
Die nächste Information von uns erhalten Sie Anfangs zweite Ferienwoche.
Wir wünschen Ihnen trotz der besonderen Umstände frohe Ostertage und Ihnen und ihren Kindern hoffentlich ein paar erholsame Tage.
Stand 6. April, 11.31:
Heute startete der Fernunterricht in die verkürzte vierte Woche. Im Moment haben wir keine neuen Informationen und sind an der Planung des Fernunterrichts ab dem 27. April 2020, für den Fall dass dieser fortgesetzt wird.
Betreuung während den Osterferien
Bitte melden Sie uns allfällige Bedürfnisse für eine Betreuung in den Ferien bis nächsten Mittwoch, 8. April 2020, 11:30 Uhr! Für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter nehmen Sie bitte mit der Gemeinde Kontakt auf (Sozialvorsteher Daniel Portmann, 041 487 70 03).
Stand 3. April, 11.40:
Mit dem heutigen Freitag endet die dritte Woche mit Fernunterricht. Wir bedanken uns für die sehr kooperative Zusammenarbeit mit Ihnen und den Lehrpersonen.
Stundenplan Sek nach den Osterferien
Wie in den vergangenen Mails an Sie bereits mehrmals erwähnt, planen wir bereits die Zeit nach den Osterferien, falls es mit Fernunterricht weitergehen sollte. Wir haben Bedürfnisse für PC-Geräte bei Ihnen abgeklärt und können den gemeldeten Bedarf durch die Schule problemlos abdecken. Eine Überlegung sollten Sie noch machen: Wir gehen davon aus, dass die Lernenden der Sek nach den Ferien wieder 4 Lektionen an den Vormittagen haben werden. Möglicherweise ergibt sich daraus doch noch einen Engpass bei den Geräten. Wenn dies der Fall sein sollte, haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, sich für ein Leihgerät bei uns zu melden.
Betreuung während den Osterferien
Wie bereits gestern angekündigt sind wir verpflichtet, auch in den Ferien ein Betreuungsangebot anzubieten. Die Dienststelle Volksschulbildung schreibt dazu:
"Das Betreuungsangebot der Schulen gilt ausschliesslich für Lernende des Kindergartens und der Primarschule, welche nicht privat betreut werden können. Es muss nach wie vor verhindert werden, dass Grosseltern die Betreuung übernehmen müssen. Nach wie vor gilt: Wenn immer möglich, sollen die Kinder zuhause betreut werden. Die Bildung von Gruppen mit mehr als fünf Personen ist weiterhin zu vermeiden."
Bitte melden Sie uns allfällige Bedürfnisse für eine Betreuung in den Ferien bis nächsten Mittwoch, 8. April 2020, 11:30 Uhr! Für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter nehmen Sie bitte mit der Gemeinde Kontakt auf (Sozialvorsteher Daniel Portmann, 041 487 70 03)
Betriebsferien der Schule vom 10. April - 19. April 2020
Während der ersten Ferienwoche macht die Schule Betriebsferien, d.h. dass die Lehrpersonen angehalten sind, eine Woche Ferien zu machen und somit nicht erreichbar sind. In dringenden Fällen ist die Schulleitung von Dienstag, 14. April 2020 bis Freitag, 17. April 2020 jeweils am Vormittag erreichbar.
E-Mail von uns landen im Spam-Ordner
Offenbar ist es so, dass bei einigen Eltern die E-Mail von uns ab und zu im Spamordner landen. Weshalb dies so ist, können wir derzeit nicht eruieren. Schauen Sie bitte regelmässig im Spamordner Ihres Mailprogramm nach. Wir weisen Sie nochmals auf unsere Webseite (https://www.schule-escholzmatt-marbach.ch) hin, auf welcher sämtliche Informationen aus den Mails ebenfalls veröffentlicht werden.
Die nächste E-Mail wird am kommenden Montag, 6. April 2020 um 11:30 Uhr verschickt.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein erholsames Wochenende!
Stand 2. April, 13.30 Uhr:
Unterricht nach den Ferien
Wie in den letzten beiden Mails bereits angesprochen, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht, wie der Unterricht nach den Ferien weiter läuft. Trotzdem sind wir an der Planung, wie im Falle einer Weiterführung des Fernunterrichts die Organisation aufgegleist wird und können zu zwei Punkten bereits jetzt etwas sagen:
Arbeiten, welche den Lehrpersonen zwingend vor den Ferien zurückgegeben werden müssen, gelangen - falls nicht anders möglich (Mail, Teams, etc.) auf dem Postweg zu uns in die Schulhäuser. Die Absprache dazu läuft über die Klassenlehrpersonen.
Ein allfälliger Abholtag ist für Montag, 27. April 2020 (erster Tag nach den Ferien) vorgesehen. Der Ablauf dazu wird unter Einhaltung der Vorgaben des BAG von uns derzeit geplant.
Betreuungsangebot während den Osterferien
Die Schulen sind verpflichtet, auch während den Osterferien ein Betreuungsangebot für Schulkinder bis und mit 6. Klasse anzubieten. Sollten Sie eine Betreuung in den Osterferien benötigen, so nehmen Sie bitte mit uns telefonisch Kontakt auf (Anmeldezeiten für Betreuung von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr).
Donnerstag, 9. April 2020
Der kommenden Donnerstag, 9. April 2020 bleibt wie im Ferienplan vorgesehen für alle Lernenden unserer Schule unterrichtsfrei, es findet also auch kein Fernunterricht statt.
Bestellungen Leihgeräte Schule
Aus unserer Umfrage geht hervor, dass weniger Familien ein Leihgerät benötigen, als wir zunächst befürchtet haben. Somit kann der Bedarf durch die Schule problemlos abgedeckt werden. Selbstverständlich können Sie bei Bedarf auch bis Morgen Freitag noch die Umfrage ausfüllen (https://bit.ly/2ULmSph).
Selbstständigkeit der Kinder
Aus Rückmeldungen wissen wir, dass sehr viele Kinder in allen Zyklen zusammen mit der Unterstützung durch die Lehrpersonen recht selbstständig und nur mit wenig Unterstützung durch die Eltern arbeiten können. Wir glauben, dass dies der richtige Weg ist und Ihr Kind in der Sozialkompetenz dementsprechend auch Fortschritte machen wird. Haben sie den Mut und die Geduld, nicht immer auf jede Frage und jedes Problem der Kinder sofort zu antworten und leiten sie es zur selbstständigen Lösungsfindung an. Trauen Sie Ihren Kindern etwas zu.
Stand 1. April, 8.59:
Für die Zeit nach den Osterferien haben wir nach wie vor keine gesicherten Informationen. Trotzdem bereiten wir uns auf alle Eventualitäten vor. Die Umfrage in der Mail vom Montag zu den Bedürfnissen nach IT-Geräten (https://bit.ly/2ULmSph) wurde bislang lediglich von acht Personen ausgefüllt, bis Morgen Donnerstag ist diese für eine Teilnahme noch verfügbar. Wir haben beschränkte Ressourcen, gehen aber auf Grund der zurückhaltenden Bedürfnismeldung Ihrerseits davon aus, dass wir die Nachfrage abdecken können.
Bei schwierigen Situationen zu Hause
Wir spüren auf Grund von Rückmeldungen, dass es unter Umständen zuhause zu Schwierigkeiten kommen kann. Es können Konflikte ausbrechen oder es kann einem die „Decke auf den Kopf fallen“. Unten finden Sie eine Liste mit Kontakten, bei welchen Sie sich in schwierigen Situationen melden können und entsprechende Hilfe erhalten.
Stand 30. März, 11.31:
Mit dem heutigen Montag starten wir in die dritte Woche mit Fernunterricht seit der Schulschliessung.
Fernunterricht nach den Ferien?
Aus heutiger Sicht können wir noch nichts dazu sagen, wie es nach den Osterferien (also ab dem 27. April 2020) weitergeht. Sollte es allerdings mit Fernunterricht weitergehen, so muss ein Austausch von Materialien an der Schule stattfinden (Aufgaben abgeben, neue Aufgaben abholen). Dieser Austausch müsste dann vor den Ferien, also nächste Woche stattfinden. Sollte dies der Fall sein, so werden wir das diese Woche organisieren und Sie im Verlaufe dieser Woche orientieren.
PC/Notebook
Sollte die Schulschliessung nach den Osterferien andauern, kann dies bei vielen Familien zu Problemen führen, da die Ressourcen an PC-Geräten knapp sind. Falls Sie an einem Leihgerät interessiert sind, dann bitten wir Sie, bis am Donnerstag (02. April 2020) folgende kurze Umfrage auszufüllen: https://bit.ly/2ULmSph
Leih-Computer
Umfrage der Schulleitung:
Wir können nach den Osterferien Leihgeräte zur Verfügung stellen, die Ressourcen sind allerdings beschränkt und wir werden die Ausleihe priorisieren müssen.
Die nächste Informationsmail erhalten Sie am Mittwoch (01. April 2020), es sei denn, die Situation ändert sich wesentlich.
Stand 27. März, 12.17 Uhr:
Nach der ersten "Starteuphorie" sind jetzt definitiv alle wieder im Alltag angekommen und die zusätzliche Belastung des Schulausfalls zeigt sich überall deutlich. Dies kann zu belastenden Situationen in den Familien führen. Scheuen Sie sich nicht, in diesen Situationen externe Hilfe zu beanspruchen.
Wir weisen Sie an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass es für die Kinder wichtig ist eine Tagesstruktur zu haben. Diese muss eventuell von Zeit zu Zeit überdenkt und ausdiskutiert werden.
Erreichbarkeit Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeiterin kann von den SchülerInnen auch über Teams kontaktiert werden bzw. Beratungsgespräche können auch so stattfinden(und weiterhin natürlich telefonisch).
Erreichbarkeit Lehrpersonen
Auch die Lehrpersonen arbeiten unter erschwerten Bedingungen und haben dadurch eine erhöhte Arbeitsbelastung. Sie haben auch Anspruch auf Feierabend und Wochenende. Wir bitte Sie und Ihre Kinder, dies zu respektieren und die Lehrpersonen am Abend und am Wochenende nicht zu kontaktieren.
Regelung PC-Benutzung Sek
Bei einigen Familien tritt das Problem auf, dass der PC jeweils den ganzen Morgen durch Jungendliche der Sekundarschule besetzt wird. Um diesem Umstand entgegen zu wirken, gilt für Lernende der Sekundarschule zuhause von 10:00 Uhr bis 10:45 Uhr PC-freie Zeit. Sinn und Zweck ist es, dass während dieser Zeit die EDV für jüngere Geschwister der Primarschule zur Verfügung steht. Der Stundenplan der Sek wurde entsprechend angepasst, die Regelung gilt ab Montag.
Die nächste Information der Schulleitung erfolgt am nächsten Montag, 30.03.2020 um 11:30 Uhr.
Es ist uns bewusst, dass es zuhause anstrengender wird, je länger diese Situation andauert. Wir wünschen Ihnen viel Kraft und Energie, diese Situation zu bewältigen - Sie können auf unsere Hilfe zählen, nur zusammen meistern wir diese Krisenzeit erfolgreich!
Stand 24. März, 13:52 Uhr
Schulbetrieb zu Hause
Nach positiven Rückmeldungen von Lehrpersonen, Eltern und Kindern gehen wir davon aus, dass das Home-Schooling gut angelaufen ist und zu funktioniert.
Drucken zu Hause
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, zuhause Unterlagen (welche unbedingt ausgedruckt werden müssen) zu drucken, dann wenden Sie sich an die Lehrperson. Diese wird Ihnen ausgedruckte Unterrichtsmaterialien per Post zustellen. Die Schule kann keine Kosten für Druckerpatronen und dergleichen übernehmen.
In eigener Sache
Für das nächste Schuljahr suchen wir an unserer Schule vier Lehrpersonen (siehe auch Inserat auf der Webseite der Schule). Bislang haben wir keine Bewerbungen für diese freien Stellen erhalten und die momentane Situation macht die Suche auch nicht einfacher. Falls Sie in Ihrem Bekanntenkreis Lehrpersonen kennen, dann bitten wir Sie, diese doch auf die Vakanzen an unserer Schule aufmerksam zu machen. Wir sind auch offen für Anfragen für Teilpensen ab 60 %, falls ein 100 % Pensum zu gross ist.
Nächste Infomail am kommenden Freitag
Der Informationsbedarf nimmt eher ab, da der Fernunterricht aufgegleist und am Laufen ist. Aus diesem Grund ist die nächste E-Mail der Schulleitung auf kommenden Freitag, 27.03.2020 geplant, es sei denn, wichtige Ereignisse verlangen nach einer sofortigen Information.
Dank
Wir bedanken uns bei Ihnen als Erziehungsberechtigte für die Kooperation und Unterstützung zu Hause bei Ihren Kindern. Ebenso gefreut haben uns die zahlreichen Komplimente und Aufmunterungen, welche wir von Ihnen erhalten haben und immer wieder erhalten.
Stand 23. März, 11.43:
Heute startet die zweite Woche der Schulschliessung. Wir gehen davon aus, dass alle Ihre Kinder mit Aufträgen versorgt werden und Kontakt zu den Lehrpersonen aufnehmen konnten. Falls das nicht so sein sollte, dann können Sie sich an die Schulleitung wenden. Von Rückmeldungen aus der Lehrerschaft wissen wir, dass vielfältige Ideen realisiert werden und viele Lernende aktiv sind.
Wenn Sie aus beruflichen Gründen oder aus anderen Gründen eine Betreuung benötigen, dann melden Sie sich bitte bei der Schulleitung. Bis jetzt sind ganz wenige Kinder in der Betreuung. Wenn wir in einer Notsituation helfen können, dann wenden Sie sich bitte an uns.
Es wird in den nächsten 2 Wochen nicht möglich sein, weiteres Material in der Schule abzuholen. Im Bedarfsfall werden einzelne Lehrpersonen Ihnen Material per Post zustellen.
Wir erlauben uns, Ihnen weiterhin täglich regelmässig um 11:30 Uhr eine Mail zuzustellen. Die Mails werden hoffentlich immer etwas kürzer werden. So besteht für uns die Möglichkeit, Sie zuverlässig und zeitgerecht zu erreichen, wenn sich etwas ändern sollte.
Stand 20. März, 13.56:
Heute Morgen startete unser Fernunterricht zum ersten Mal so richtig. Wir gehen davon aus, dass Ihr Kind auch die von uns vorgesehene Zeit an Aufgaben der Schule arbeitete.
Anmeldung für die Betreuung: Neue Anmeldezeiten
Um Ihr Kind für ein Betreuungsangebot der Schule anzumelden, können Sie uns ab Montag neu jeweils vormittags zwischen 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr anrufen (heute Freitag nehmen wir die Anmeldungen für Montag noch wie gewohnt zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr entgegen). Das Betreuungsangebot gilt für Kinder vom Kindergarten / Basisstufe bis zur sechsten Klasse.
Für Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter wenden Sie sich an die Gemeinde. Betroffene können sich direkt beim Sozialvorsteher Daniel Portmann telefonisch unter 041 487 70 03 melden (https://www.escholzmatt-marbach.ch/2020/03/18/coronavirus-betreuungsangebote-fuer-kinder/)
Nächste Information am Montag
Die nächste Information per Mail und über unsere Webseite folgt am Montag, 23.03.2020, neu um 11:30 Uhr.
Dies alles gilt natürlich vorbehältlich weitergehender Massnahmen des Bundesrates, welcher heute Nachmittag informiert.
Stand 19. März 2020, 11.30 Uhr
Der heutige Feiertag (Joseftag) verlief bis anhin relativ ruhig, trotzdem arbeiten etliche Lehrpersonen auf Hochtouren, um den Fernunterricht optimal zu gestalten.
Der Fehlerteufel hat gewütet
In gewissen E-Mails von gestern Donnerstag wurden im Betreff fälschlicherweise E-Mailadressen eingefügt. Wir entschuldigen uns für dieses Malheur. Wir bitten Sie, die unbeabsichtigt verbreiteten E-Mailadressen nicht für andere Zwecke zu nutzen.
Fortsetzung des Unterrichts mit anderen Mitteln
In der Rundschau von gestern Abend hat Daniel
Koch (BAG) eine Erklärung zum Grund der Schulschliessungen abgegeben: Schulen sind obligatorisch. Einzelne Eltern kommen in de
n Konflikt, dass sie nicht mehr selber entscheiden können. Deshalb habt man die obligatorischen Einrichtungen geschlossen. Ein weiterer wichtiger Grund: Es ist so, dass sich Kinder anstecken können. Auch wenn bei Ihnen die Krankheit in der Regel unproblematisch verläuft, sind sie Überträger.
Was sollen meine Kinder nicht tun?
Abgesehen davon sind wir keine Spezialisten. Und selbst Spezialisten sind sich nicht einig. Das, was oben steht, entspricht dem gemeinsamen Nenner, welche von allen Spezialisten vertreten wird. Da können Sie mithelfen, dass die Aktionen des Bundes und der Kantone hoffentlich Früchte tragen.
Was sollen meine Kinder tun?
Wir wünschen Ihnen viel Kraft für das Durchsetzen einer gewissen Strenge, aber auch auch etwas Ablenkung von der angespannten Situation. Desweiteren eine Zeit, in welcher neue Sachen, neue Ideen und Aufgabenteilungen entstehen können.
Für fremdsprachige Eltern: Auf folgender Seite gibt es Informationen in Ihrer Sprache: https://bag-coronavirus.ch/downloads/
Stand 17.3.2020, 13:35 Uhr:
Abholen des Schulmaterials am Mittwoch:
Zwischen 08:00 Uhr - 11:30 Uhr, es gibt keinen festgelgten Plan. Bei Massenansammlungen muss im Auto gewartet werden oder man versucht es zu einem späteren Zeitpunkt nochmals.
Wir richten uns nach dem Grundsatz, dass es keine Berührungen gibt und dass Abstand gehalten wird. Auch sind die Gespräche bei der Materialübergabe kurz zu halten (maximal 10 Minuten/Kind).
Das ist am einfachsten möglich, wenn Sie jedes Kind einzeln begleiten und die restlichen Kinder die paar Minuten im Auto warten, bis sie an der Reihe sind. Für Kindergärtner und 1./2. Klässler ist dies fast unumgänglich. Aber auch für die 3.-6. Klässler ist dies aus unserer Sicht sinnvoll. Es kann sonst nicht sichergestellt werden, dass dem oben erwähnten Grundsatz gefolgt wird.
Die Lernenden der Sek müssen wissen, was für Regeln einzuhalten sind. Wenn Sie die Kinder sowieso zur Schule bringen (Marbach, Wiggen, Schulbuskinder), dann können Sie selber auf die Einhaltung der Regeln achten.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich organisieren und eine andere erwachsene Person das Material für Sie abholt. In diesem Fall schreiben Sie per Mail der Klassenlehrperson, an wen diese die Unterlagen Ihres Kindes herausgeben darf.
Wenn Sie einer Risikogruppe angehören, wenn es zu Hause bei Ihnen kranke Personen gibt oder wenn Sie in der aktuellen Situation Angst haben, dann prüfen Sie die Möglichkeit, die oben erwähnt ist. Bitten Sie eine andere erwachsene Person, das für Sie zu übernehmen. Sie können auch ohne ihr Kind kommen, dann kann die Lehrperson nicht auf die Fragen des Kindes eingehen. Für uns ist klar: Selbst wenn Morgen die Kinder die Unterlagen der Klassenlehrperson nicht erhalten, werden die Lehrpersonen dafür sorgen, dass möglchst keine Nachteile für Ihr Kind entstehen.
Stand 16.3.2020, 13:40 Uhr:
Folgende zusätzliche Informationen möchten wir Ihnen weitergeben:
Stand 15.3.2020, 20.00 Uhr:
Der Klassenunterricht fällt gemäss Weisung vom Kanton Luzern bis und mit den Osterferien, 26. April 2020 aus. Davon betroffen sind auch Musikunterricht, Therapien (Logopädie, Psychomotorik, Schulsozialarbeit) sowie Elterngespräche.
Allgemeine Informationen werden über die Homepage und per Mail kommuniziert. Auf diesem Weg werden täglich um 13.30 Uhr Informationen verteilt. Klassenspezifische Informationen und Aufträge werden per Mail (Eltern) und/oder «Teams» (Lernende) übermittelt.
Ein Betreuungsangebot für Kinder von Kindergarten, Basisstufe und Primarschule ist möglich für Familien, welche die Betreuung während der Schulzeit nicht anderweitig organisieren können. Betroffene melden sich von Montag bis Freitag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr telefonisch bei der Schulleitung 041 487 70 35. Für die Betreuung vom 16. März ist das Telefon am Sonntag, 15. März zwischen 17.00 und 18.00 Uhr besetzt.
Klassenlehrpersonen stehen von Montag bis Freitag zwischen 14.00 und 15.00 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Einzelabklärungen bei den Schuldiensten (SPD) können stattfinden.